Landeshuldigungen der Landstände – Geistlichkeit, Adel und Städte – bekamen seit dem Spätmittelalter und für die frühe Neuzeit eine besondere Bedeutung. Die Huldigung als ritualisiertes Treueversprechen im Lehnswesen war ein Rechtsakt, in dem dem Landesherren Treue und Gehorsam versichert wurden und den Untertanen als Gegenleistung die Wahrung hergebrachter Rechte und Privilegien bestätigt worden ist. Die persönliche Teilnahme der Ständevertreter am Huldigungsakt war Pflicht.
Die Autorin der vorliegenden Arbeit hat die allerdings nur unvollständige Überlieferung in den einschlägigen Archiven ausgewertet und eine beeindruckende Gesamtdarstellung vorgelegt. Welche Bedeutung die Huldigung für die Landesherrschaft hatte, kommt während des Machtwechsels im Kurfürstentum Sachsen von den Ernestinern zu den Albertinern während des Schmalkaldischen Krieges und unmittelbar danach zum Ausdruck. So fanden abhängig vom Kriegsgeschehen 1546/1547 wechselseitige spontane Huldigungen gegenüber Herzog Moritz und Kurfürst Johann Friedrich statt. Nach dem Tod von Moritz ließ sich 1553 Kurfürst August, eine Intervention des entmachteten ehemaligen Kurfürsten Johann Friedrich fürchtend, in allergrößter Eile huldigen.
Die vorliegende Publikation ist eine wichtige Ergänzung zur Geschichtsdarstellung von Amt und Stadt Torgau.
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